Die Jugendleitercard

Die Jugendleitercard

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen.

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.


Zweck der amtlichen Card für Jugendleiter

Die Card soll dem Jugendleiter dienen

  • zur Legitimation gegenüber den Personensorgeberechtigten der minderjährigen Teilnehmer in der Jugendarbeit
     
  • zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit, Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate)

  • zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen wie beispielsweise:
     
    • Freistellung von Jugendleitern durch Sonderurlaub nach dem Landesgesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an Jugendgruppenleiter in der Jugendpflege vom 5. Oktober 2001 (GVBI.S.209)
    • Förderung unbezahlten Urlaubs nach Nr. 2.6 Abs. 3 der Verwaltungsvorschrift "Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit" (VV-Ju-FöG) vom 06. Mai 1997 (932-75 304-3, GAmtsbl.S.411) in der jeweils geltenden Fassung
    • Fahrpreisermäßigungen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind
    • Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe
    • Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit
    • Besuche von Kulturveranstaltungen in der Gruppe
    • Besuche von Freizeiteinrichtungen mit der Gruppe
    • Gebührenfreiheit oder Ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Medienzentren
    • Materialbeschaffungen
    • Dienstleistungen

Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung durch die Obersten Landesjugendbehörden können die an die Card geknüpften Vergünstigungen in allen Ländern der Bundesrepublik in Anspruch genommen werden.


Voraussetzungen für die Ausstellung der Card für Jugendleiter in den Sportvereinen- und verbänden

Inhaber der Card sollen das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Jugendleiter im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

Inhaber der Card müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe der Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.

Deshalb muss der jeweils zuständigen Sportjugend einer der folgenden Nachweise erbracht werden:

  • Nachweis der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter, Übungsleiter, Vereinsmanager
  • Inhaber eines gültigen Jugendgruppenleiterausweises mit dem Nachweis, in den letzten zwei Jahren aktiv in der Jugendarbeit tätig gewesen zu sein
  • Nachweis einer Aus- oder Fortbildung in der Sportjugend oder anderen Sportverbänden, in der mindestens 40 Zeitstunden (60 Unterrichtseinheiten) Themen der Kinder- und Jugendarbeit enthalten sind
  • Nachweis einer Berufsausbildung im pädagogischen oder erzieherischen Bereich

Wer keine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann sich bei seiner zuständigen Sportjugend informieren, wann ein entsprechender Lehrgang zur Anerkennung angeboten wird.

Banner www.JuLeiCa.de
Link: www.juleica.de öffnen


Ausstellung, Gültigkeit und Dauer von Cards für Jugendleiter

Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Um ihre Stellung zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine Legitimation zu geben, die heutigen Ansprüchen genügt, haben die Obersten Landesjugendbehörden am 12./13. November 1998 vereinbart, den bundeseinheitlichen Jugendgruppenleiterausweis durch eine bundeseinheitliche Card für Jugendleiter nach folgenden Bestimmungen zu ersetzen. Die amtliche Legitimation ist bundesweit anerkannt und soll den Jugendleitern die Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtern.

Seit dem 01. Januar 2010 gibt es für die Jugendleitercard ein neues Antragsverfahren. Anträge können in Zukunft nur noch von den Personen selbst über das Online-Portal www.juleica.de gestellt werden. Bitte folgen Sie den Anweisungen auf dieser Homepage.

Hinweis: In dem Feld „Träger“ müssen Sie die Sportjugend Pfalz angeben, damit Ihr Antrag richtig zugeordnet werden kann.