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- Sportjugend Pfalz
Thomas Schramm
Abteilungsleiter Finanzen
T 0631.34112-24
E thomas.schramm@
sportbund-pfalz.de
Carina Neumann
Assistenz
T 0631.34112-25
E
carina.neumann@sportbund-pfalz.de
Wichtig für Betreuung, Bau, Pflege und Instandhaltung von Sportstätten ist die Beratung, das Antragswesen und die Abwicklung von Baumaßnahmen. Hier hilft der Sportbund seinen Vereinen und Fachverbände mit folgenden Programmen:
A) Förderprogramm des Sportbundes Pfalz
B) Sonderprogramm des Landes Rheinland Pfalz
C) „Goldener Plan“ des Landes Rheinland-Pfalz
D) Förderprogramm für Pflegegeräte des Sportbundes Pfalz
Wichtig: Bei allen Förderprogrammen darf mit der Baumaßnahme erst nach der Bewilligung begonnen werden!!!
Antragsformulare und Merkblätter:
Antragsformular_Foerderprogramm.pdf (38,2 kB)
Antragsformular_Pflegegeraete.pdf (37,5 kB)
Antragsformular_Sonderprogramm.pdf (37,9 kB)
Merkblatt_Foerderprogramm.pdf (56,8 kB)
Merkblatt_Sonderprogramm.pdf (56,0 kB)
Zuschuesse_fuer_Baumassnahmen_an_vereinseigenen_Sportanlagen.pdf (59,1 kB)
Bei der Förderung von Baumaßnahmen ist das Gesamtkostenvolumen entscheidend, welches Förderprogramm greift und welcher Antragsweg einzuhalten ist. Für den Bau und Erhalt von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen gibt es drei Programme, die nach den Richtlinien des Ministeriums des Innern und für Sport abgewickelt werden. Hierbei sollen vorwiegend Vereinsanlagen gefördert werden, die von einer großen Anzahl von Sportlern genutzt werden.
Ziel ist es die Betriebs- und Folgekosten bei Vereinsanlagen zu senken, insbesondere im Bereich der Sanitär- und Heizungsanlagen.
Zuschuss: 20 %
Ausschreibung: pfalzsport- Ausgabe März
Einreichungsfrist: 15. April
Bewilligung: im Monat Mai
Antragsformular: siehe oben
Das Sonderprogramm (SOPRO) umfasst kleinere Neubaumaßnahmen, aber insbesondere Sanierungsprojekte aller Bereiche: Sanitär-, Heizung- und Dachanlagen sowie Rasen- und Tennenfelder usw.
Zuschuss: 35 %
Ausschreibung: pfalzsport- Ausgabe September
Einreichungsfrist: 31.
Oktober
Bewilligung: im Monat März/April
Antragsformular: siehe oben
Bei der Unterstützung über den „Goldenen Plan“ handelt es sich vorwiegend um Neubauprojekte oder größere Sanierungsmaßnahmen.
Zuschuss: 40 %
Für die Bearbeitung dieser Anträge sind die Ansprechpartner der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung zuständig: